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schönheitswerk
Rieck u. Winter GbR
Huestraße 18
44787 Bochum

 

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Urheberrecht
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Vertragsabschluss

Vorliegende Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer eigene, abweichende Geschäftsbedingungen auf Geschäftspapieren aufgedruckt hat. Alle Verträge sowie ihre Abänderung oder Ergänzung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Salon.

 

§2 Gewährleistung

Mängel sind dem Salon unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und hat den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist der Salon lediglich zum Umtausch der Ware bzw. des Haarteils oder zur Nachlieferung des Fehlenden verpflichtet. Wie immer geartete weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.

 

§3 Zahlung/Preise/Zusatzdienstleistungen

Vereinbarungsgemäß ist eine Anzahlung von mindestens 50% vor Lieferung des Haarteils zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens mit der Haarerweiterung zu leisten. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Regeln und Tarife für die Haarerweiterung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass der auf der Vorderseite angeführte Preis nur ein ca.-Preis ist und schwanken kann, da der Preis sich nach der tatsächlich benötigten Anzahl und Art der aufmodulierten Strähnen richtet. Friseurleistungen wie Dauerwelle, Färben, Haarschnitt oder Heimpflegeprodukte sind im Preis nicht inbegriffen und daher extra zu bezahlen. Die Lieferung aller Waren erfolgt ab Werk zu Kosten und Risiko des Käufers oder durch dessen persönliche Abholung beim Salon.

 

§4 Annahmeverzug

Sollte der Kunde bzw. Käufer den Haarerweiterungstermin nicht einhalten, ist der Salon berechtigt zurückzutreten, wobei die geleistete Anzahlung vereinbarungsgemäß ohne Gegenansprüche des Käufers verfällt.

 

§5 Garantiefrist

Der Salon leistet nur Garantie für 4 Wochen ab dem Aufmoduliertermin. Aufgrund der Beschaffenheit der Haare kann eine Gewährleistung für einen längeren Zeitraum nicht gegeben werden. Keinesfalls bezieht sich die Gewährleistung auf Veränderungen der Haarfarbe, sofern diese durch unsachgemäße Behandlung, wie insbesondere Verwendung von nicht zugelassenen Haarwaschmitteln, zu starke Sonneneinstrahlung, Umfärben, das nicht Einhalten der täglichen Pflege wie in der Pflegeanleitung beschrieben oder wie vom Salon oder dessen Personal mitgeteilt, etc. entstehen. Weiters keinesfalls bezieht sich die Garantie auf mechanische Schäden jegliche Art, wie insbesondere mit Eigenhaar ausgegangene, verlorene oder ausgerissene Strähnen.

 

§6 Unverschuldete Beeinflussungen

Unverschuldete Beeinflussungen wie Elementarereignisse, Betriebsstörung, Streik etc. berechtigen den Salon, von übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. In solchen Fälle kann der Käufer weder Schadenersatz noch Nachlieferung verlangen.

 

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist die Niederlassung des Salons. Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag sind ausschließlich die Gerichte, die der Niederlassung des Salons am nächsten liegen zuständig, sofern nicht das Konsumentenschutzgesetz etwas anderes bestimmt.

 

§8 Terminausfall

Bei Neukunden und telefonischen Termin-Absprachen, für einen Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten, erlauben wir uns eine Anzahlung von 50 % des Zeitwertes/Aufwands zu berechnen. Diese wird verrechnet bei geleisteter Dienstleistung. Bei nicht Erscheinen, oder zu später Absage verfällt diese.

Das sagen unsere Kunden

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Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr

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